Aktuelles


Neuer Verbund gegründet!

Wie dem Vorstand unseres Vereins mitgeteilt wurde, hat sich im Spätsommer 2020 ein neuer Verein zur Wahrnehmung von Interessen der Kleingartenvereine gegründet. Er ist mit dem Namen

„FairBund freier Kleingartenvereine“ e.V.

im Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen.

Nach Mitteilung aus dem Vorstand des Verbundes hat man sich ausdrücklich den Namen FairBund gegeben, und absichtlich den Begriff „Verband“ vermieden.
Damit soll ausgeschlossen werden, dass eventuelle Rückschlüsse und Verbindungen auf Verfahrens- und Verhaltensweisen der „Altverbände“ im Kleingartenwesen gezogen werden.

Eine Nachfrage an den Vorstand des Vereins „FairBund freier Kleingartenvereine“ e.V. ergab sinngemäß folgende Wirkungsvorstellungen:

Die bisherige praktische Zusammenarbeit (in einem schon lange bestehenden Netzwerk, Anm. d. Verf.) und der bestehende Wissenspool werden damit auf eine organisierte Stufe gehoben und der neue Verbund soll eine echte gemeinsame Vertretung der Interessen der Vereine und ihrer Kleingärtner gewährleisten.
Es soll den bisherigen Vertragspartnern der „Altverbände“ aufgezeigt werden, dass es anders geht und es einen alternativen (General-) Vertragspartner gibt.
All das, was in vergangenen Jahren als inakzeptabel und kritikwürdig erkannt wurde soll dieser neue Verbund anders machen, weshalb es auch gleich in der Satzung des Verbundes verankert wurde.

Als sehr wichtigen Punkt sieht und unterstützt unser Verein folgende Gedanken:

So wird es keine aufgeblähte Geschäftsstelle geben, keinen Geschäftsführer (schon gar nicht in Personalunion mit einem Vorstandsamt) und keinen bezahlten Vorstand.

Der Verbund soll durch Leistung überzeugen und nicht Selbstzweck der jeweiligen Amtsinhaber sein.

Die Mitgliederversammlung wird wirklich das oberste Organ sein, nicht nur auf dem Papier, vollständige Transparenz gegenüber den Mitgliedern wird Pflicht und jede Entscheidungsfindung startet in den Mitgliederversammlungen der Kleingartenvereine.
 
Sehr geehrte Gründungsmitglieder des „FairBund freier Kleingärten“ e.V. ,

der Vorstand des Kleingartenverein "Am Krummen Graben"e.V. beglückwünscht Sie zu diesem Schritt der Vereinsgründung sehr herzlich.
Sei es allen Verantwortungsträgern Ihres Vereines immer vergönnt, im Interesse der Mitglieder des „FairBund“ zu entscheiden. 
Unser Verein prangert schon seit längerer Zeit die Strukturen und Verhaltensweisen der „Altverbände“ an.
Aus diesem Grunde befürwortet wir die ehrenvollen Ziele und Verhaltensgrundsätze des neu gegründeten Vereines „FairBund freier Kleingartenvereine“ e.V. und wünscht bei deren Realisierung viel Erfolg. 
 
Vorstand




!!! Achtung Gartenfreunde !!!
Stalker unterwegs
 

Liebe Gartenfreunde seit wachsam !

 





www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/leipzig-kleingartenverein-klagt-gegen-kleingartenverband-64838898.bild.html


www.zdf.de/nachrichten/drehscheibe/laubenpieper-werden-zu-erbsenzaehlern-100.html



 

 
Gespräch mit dem erweiterten Vorstand des SLK am 15.03.2018
Dem Vorstand des Kleingartenvereins „Am Krummen Graben“ e.V. wird vorgeworfen, verleugnerische und rufschädigende Äußerungen gegen den Stadtverband und Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes hervorgebracht und fortwährende Verstöße gegen die Satzung des Verbandes begangen zu haben.
Der Vorstand sollte im Gespräch am 15.03. dazu Stellung nehmen. Eine konkrete Darstellung der Vorwürfe, wie durch den Vereinsvorstand gefordert, wurde vom Verband bis zum Termin verweigert.
 
Zu Beginn des Gespräches wurden mehrere Schreiben zwischen Verein und Verband, den 16 anwesenden Personen, vom Verbandsvorsitzenden vorgetragen. So weit so gut.
 
Darauf folgte eine nicht enden wollende Lügentirade, ebenfalls vom Verbandsvorsitzenden vorgetragen.
 
Diese unhaltbaren, an den Haaren herbeigezogen Vorwürfe, waren völlig substanzlos und wurden vom Vereinsvorstand unverzüglich und vollinhaltlich zurückgewiesen.
Die Vorwürfe entbehrten jeglicher Wahrheit!
 
Wahrheit ist keine persönliche Betrachtungsweise, Wahrheit ist objektiv!
 
Eine schriftliche Aufstellung der Vorwürfe wurde dem Vereinsvorstand, nach mehrfachen drängen, letztendlich in Form des Manuskriptes, welches dem Vortrag des Verbandsvorsitzenden diente, übergeben. Aus dem zweiseitigen Papier ist allerdings nicht zu erkennen, von wem es erstellt wurde und wer dafür verantwortlich zeichnet. Eine vom Vereinsvorstand geforderte Unterschrift ist vom Verbandsvorstand verweigert worden. Also ein völlig wertloses Papier.
 
Grundsätzlich ist der Kleingartenverein „Am Krummen Graben“ e.V., vertreten durch seinen Vorstand, nicht gegen den Verband. Wir sind gegen die Art der gegenwärtigen Verbandsführung.
Eine personelle Veränderung im Verbandsvorstand, könnte die Sache wieder in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Vielleicht genügt schon der Austausch einer Person im geschäftsführenden Vorstand des Verbandes.
 
Das Verhalten des SLK gegenüber verschiedenen KGV, führte schließlich zunächst zur Gründung der Gärtnervereinigung „Wir bleiben“(wirbleiben.org), im Mai 2017 und der Gründung der Garten-Partei Sachsen ( gartenpartei.org) im November 2017.
 
Zusammenfassend lässt sich sagen, das Gespräch war
 
SAFTLOS , KRAFTLOS , SINNLOS
Euer Vorstand
Weitere Informationen findet Ihr unter:
gartenpartei.org/index.php/kleingaertner/84-das-versprechen-des-jahres



Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, sehr geehrte Unterstützer und Förderer des Kleingartenwesens,
 
es war wieder einmal soweit, der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. (SLK) hatte zu seiner jährlichen Mitgliederversammlung (MV) am 16.11.2017 geladen.
Auf der Tagesordnung, die mit der Einladung den Mitgliedsvereinen zugestellt wurde, war nichts Außergewöhnliches zu bemerken. Im Grunde genommen unterschied sie sich kaum von den Einladungen der Vorjahre!
Das ist insofern schon erwähnenswert, da im Vorfeld der MV schon eine außerordentliche MV durch den SLK am 07.09.2017 einberufen worden war, in dem entscheidende Satzungsänderungen für die Satzung des SLK beschlossen wurden.
Dort wurde also beschlossen, dass der SLK Grundstücke auf denen sich Kleingartenanlagen befinden, kaufen kann.
 
Wer soll diesen Kauf bezahlen?
 
Diese Frage schoss sofort allen verantwortungsbewussten  Mitgliedern der Mitgliedsvereine durch den Kopf.
Auf eine entsprechende Frage aus der außerordentlichen MV  heraus wurde geantwortet (lt. Protokoll der MV): Zitat:
„Der Stadtverband verfügt über genügend finanzielle Mittel, die für diesen Zweck eingesetzt werden sollen“
 
Überraschend neue Töne!
 
Der SLK verfolgt also einen neuen Zweck, nämlich den Kauf von Grundstücken und will somit Eigner und Grundstücksbesitzer werden.
Zur Abstimmung für diese Satzungsänderung fehlten allerdings auf der außerordentlichen MV 88 Mitgliedsvereine von 206 Vereinen … .
 
Aber zurück zur Bezahlung. Laut Aussage des SLK verfügt dieser über genügend finanzielle Mittel.
Aber woher kommen denn die plötzlich?
Laut Müller: „Wir haben es einfach!“
 
Der Einladung zur planmäßigen MV wurde, wie jedes Jahr, ein Haushaltsvoranschlag (HVA) für 2018 vorgelegt.  
Dazu steht im Handbuch für den sächsischen Kleingartenverein (Zitat):
„Jeder ordentlich arbeitende Verein stellt für das neue Geschäftsjahr einen Haushaltsplan auf.
In ihn gehen alle Einnahmen und Ausgaben ein, die mit ausreichender Sicherheit im Voraus bestimmt werden können.“
und weiter:
„Der Haushaltsplan sollte ähnlich wie der Kassenbericht aufgebaut werden, wobei es sinnvoll ist, die einzelnen Positionen, insbesondere auch zur besseren Erläuterung, noch weiter zu untersetzten.“
 
Der Haushaltsvoranschlag des SLK für 2018 war alles andere als das im Handbuch empfohlene!
 
Die bekannt gegebenen Einnahmen lt. der  Haushaltsvoranschläge  der letzten Jahre vor 2018 beliefen sich so um die 600.000 €.
Die Ausgaben beliefen sich fast gleichzeitig immer etwas unter der Einnahmesumme, so dass eine so genannte Reserve von um die 2.000 – 3.000 € verblieb. Das ging Jahre lang so.
Weder aus den Einnahmen des ideellen Bereiches, noch aus den Einnahmen des Vermögensbereiches gingen Aussagen hervor, die zumindest vermuten ließen, dass Mittel zur Beschaffung von Grund- und Boden angespart werden konnten.
 
Den gutgläubigen Vorsitzenden der Mitgliedsvereine sollte offensichtlich suggeriert werden, dass  im SLK alles sparsam und übersichtlich finanziert wird. Bei den wenigen Überschüssen konnte kein großer Fehler entstehen. 
All die Jahre wurden in jedem Haushaltsvoranschlag treu und brav der Ideelle Bereich und der Vermögensbereich untergliedert in Einnahmen und Ausgaben.
Von Vermögenswerten keine Spur.
Noch in dem Haushaltsvoranschlag 2017 gab es keine Hinweise für die Vereine, über welche Vermögenswerte der SLK tatsächlich verfügt.
Es wurden tatsächlich aber auch nie die waren Vermögenswerte weder in den Finanzberichten des SLK noch in dessen Haushaltsvoranschlag angegeben!
 
Wahrscheinlich völlig unvoreingenommen kamen nun am 16.11.2017 viele Delegierte der Vereine in den großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses zusammen.
Im Gepäck den Haushaltsvoranschlag für 2018. Unübersichtlich, nicht nachvollziehbar, unglaublich unerklärbar!
Unvoreingenommen deshalb, weil viele Vereine sich möglicher weise gar nicht mit dem Haushaltsvoranschlag auseinander gesetzt haben.
Konnte man da auf eine gespannte Diskussionsatmosphäre hoffen?
 
Schon vorsorglich wurde die Einladung an die Mitgliedsvereine mit der letzten Passage drohend beendet (Zitat):
„ Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Tagesordnung, den Haushaltsvoranschlag 2018, sowie die Beschlussvorlagen „Kosten und Honorarrechnung“ zur Information, die ausschließlich für den internen Gebrauch des geschäftsführenden Vorstandes Ihres Vereines bestimmt sind.“
 
Willkommen in der Demokratie!
 
Nicht nur, dass die Mitglieder der juristisch und finanziell selbstständigen Vereine darüber nicht informiert werden sollten, nein, die Einladung zu der MV war zeitlich so knapp bemessen, dass es verantwortungsbewussten Vereinen gar  nicht möglich war, ihre Mitglieder vom gesamten Sachstand zu informieren.
Aber die Pächter der Kleingärten sind das eigentliche Rückgrat  jeglicher Vereinshierarchie!
 
Aber zurück zur MV am 16.11.2017!
Der Versammlungsleiter (2. Vorsitzender des Vorstandes)
gab dann unter andern bekannt, dass es Anträge an die MV gäbe. 
 
Die Anträge befassten sich ausschließlich mit dem in Aussicht gestellten Bodenflächenkauf des SLK  und sollten die MV sensibilisieren, dass eine derartige Erhöhung des Anlagevermögens unbedingt der Kontrolle der MV unterworfen werden sollte.
 
Denn, dass die Kontrolle der MV in den letzten Jahren sträflich versagt hatte, sollte sich bald im Bericht des geschäftsführenden Vorstandes bewahrheiten.
Die Anträge wurden per Bildschirm und durch Vorlesen den Delegierten vorgelegt. In den Tagungsmappen konnte man derartiges nicht finden! Warum dann 14 Tage vorher eigentlich an den SLK einreichen?
Die Anträge wurden mehrheitlich zur Bearbeitung von den Delegierten abgelehnt. Die einzigen Kommentierungen zu den Anträgen waren dem Versammlungsleiter vorbehalten.
Der Antragsteller selber kam nicht zu Wort! 
 
Willkommen in der Demokratie!   
Die Tagesordnung wurde beschlossen!  Es gab eine Gegenstimme!
Die Geschäftsordnung wurde beschlossen! Es gab eine Gegenstimme!
 
Und dann ging es los! Der Bericht des geschäftsführenden Vorstandes.
Berichterstatter: R. Müller, geschäftsführender Vorsitzender des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner
Als Grundtenor seiner Rede beschwor er:
 
Transparenz und Offenheit. Transparenz und Offenheit... ?
 
Und dann ging es wie am „Laufenden Band“, Zahlen über Zahlen!
 
Es wurden Konten benannt, die bisher keiner kannte,
es wurde über Summen berichtet, die bisher keiner vermutet hatte,
es wurden Entschuldigungen geredet, die verblüffend wirkten.
 
Und dann nach Aussage des Berichterstatters:
Zu viele Fragezeichen (der Geschäftsführer ist seit 8 Jahren im Amt!) bleiben.
Zu viele Fragezeichen an seiner täglichen Arbeit.
 
Müller begann seine Einführungen zum Thema „Finanzen“ mit den Worten: „.... welche den Verband in den letzten Jahren ganz schön beschäftigt haben.“
Warum, sollten die Delegierten umgehend erfahren.
Nach Müllers Meinung war in der außerordentlichen MV angekündigt worden, die Finanzsituation offen zulegen.
 
Frage: Warum wurde hiermit nicht bereits mit der Gestaltung des Haushaltsvoranschlag 2018 begonnen?
 
Dieser ist genauso unergründbar, wie die Haushaltsvoranschläge der Jahre zuvor! Aber vom Verbandsvorsitzenden wurde doch Transparenz und Offenheit versprochen!
In dem Haushaltsvoranschlag für 2018 war darin keine Spur zu entdecken, denn Transparenz heißt ja wohl eindeutig, dass Zahlenangaben auch wirklich zurückverfolgt werden können oder auch aus dem Haushaltsvoranschlag heraus erklärt werden können. Beides ist nicht der Fall!
 
Fragen über Fragen! Inszeniert vom geschäftsführenden Vorstand des SLK selbst.
 
Müller kritisiert zwar die Arbeitsweise des Stadtverbandes der voran gegangenen Jahre, in dem er fragt, wieso denn nie die Anerkennungsbehörde, Institutionen und die Mitgliedsvereine von den Finanzen informiert wurden.
Aber er unterlässt es bis zum heutigen Tag!
Eine Bekanntgabe bisher nicht gekannter Summen auf einer MV in einem Zeitfenster von sage und schreibe ca. 10 min kann selbst ein Schachweltmeister gar nicht verarbeiten, geschweige denn ein ehrenamtlich arbeitender Vorsitzender eines KGV oder der jeweilige Delegierte dieser Vereine!
 
Es sind Summen genannt worden wie:
820.000 € Zinsen aus den Jahren 1999 bis 2015!  Zinsen! Was standen  denn da für Vermögenswerte dahinter!
Und bis einschließlich 2015 alles nicht gemeldet an das Finanzamt. Das sollte mal einem privat wirtschaftenden Betrieb passieren. Er wäre sich der sofortigen Aufmerksamkeit der Finanzbehörde sicher!
 
Eine genaue Zuordnung, woher die Zinserträge kommen ist nicht mehr möglich!
Wieso denn das?!  Gibt es im SLK keine Bankbelege, Depotauszüge und Wertpapierunterlagen aus dieser Zeit?
Im SLK arbeitet seit den 90iger Jahren immer ein und dieselbe Schatzmeisterin. Diese veranstaltet Schulungen zur Finanzführung in den Vereinen!
Hatte sie über die Finanzführung im eigenen Verband gar keine Ahnung? Auch nicht aus den letzten 10 Jahren?   
Müller spricht in seinem Bericht davon, und gesteht als Fehler ein, dass er in den ersten fünf Jahren seiner Tätigkeit Vertrauen in die Buchhaltung des Verbandes hatte, aber die Fehler übernommen wurden. Leider tat sich die Schatzmeisterin des Verbandes zu diesen Vorwürfen nicht äußern.
 
Weiterhin erläutert Müller, dass ihm im Jahre 2009 diese Beträge in Form einer Bestandsübersicht
durch den Ex – Verbandsvorsitzenden Bernd Weiner übergeben wurden.
Also vor 8 Jahren! War da nicht genug Zeit für einen jungen, aufstrebenden Funktionär des Kleingartenwesens sich in die Materie einzuarbeiten?
Nur er hätte  jederzeit die Möglichkeit gehabt, dank seiner Legitimation, in Bankkonten des SLK Einsicht zu nehmen und über deren Verwendung dann zeitnah mit den Mitgliedsvereinen zu beraten.
Stattdessen erklärt Müller der MV am 16.11.2017, dass er erst später davon erfuhr, dass es sich hier auch um nicht abgerufene Versicherungsgelder, VKSK Gelder, und nicht unerhebliche Zinserträge handelte.
Eine genaue Zuordnung der Gelder ist nicht mehr möglich.
Diverse Konten bei der Sparkasse Leipzig, die Zins- und Zinseszinserträge erwirtschafteten, wurden dem Geschäftsführer des SLK nach eigenen Aussagen erst Ende 2015 bekannt. Also vor 2 Jahren?
 
Frage: Sind denn aus den letzten 10 Jahren gar keine Bankbelege im SLK vorhanden?        
 
Aber nun erklärte der Geschäftsführer des SLK mit der vorher gegebenen Entschuldigung im Rücken: Dem Finanzamt wurde ein Sach- und Umlaufvermögen zum 31.12.2015 in Höhe von mehreren Millionen gemeldet.
Wohlgemerkt im Jahre 2016! Also möglicher weise nach Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit für die Jahre 2013 – 2015. Das wurde im Bericht nicht erwähnt.
Ging auch gar nicht eher! Denn er hat von all den Konten nichts gewusst. Und die Schatzmeisterin des Verbandes natürlich auch nicht. War zwar beim Ex – Vorsitzenden Weiner schon Schatzmeisterin, aber man kann nicht alles wissen.
Die nächste Steuerfestsetzung ist 2019!
 
Zurzeit verfügt der SLK über ein Bankvermögen von mehreren Millionen EURO.
Über einen Jahresgewinn des SLK  für das Jahr 2016 wurde die MV nicht informiert, obwohl diese Zahlen dem Geschäftsführer inzwischen vorliegen müssten.
Aber nach so vielen Gewinnen aus den letzten 27 Jahren war diese (wichtige) Zahl, bestimmt nach Auffassung des Vorstandes des SLK für die Mitgliedsvereine unwichtig!
 
 
Im anschließenden Finanzbericht der Schatzmeisterin, Gfd. M. Dilßner erfuhren die Delegierten über Ein- und Ausgaben im sogenannten „Ideelen Bereich“.
Ein Aussage über Ein- und Ausgaben im sogenannten „Vermögensbereich“ fehlten, wenn man von Aussagen über Ausgaben für Zahlungen für das Haus der Kleingärtner mal absieht.
Korrekte buchhalterische Aussagen über Höhe und Verwendung von Sach- und Umlaufvermögen fehlten gänzlich.
 
Doch, halt! Über ein Rücklagekonto für öffentliche Lasten in Höhe von 1,2 Millionen EURO wurde berichtet.
Offensichtlich ist dem Vorstand des SLK nun daran gelegen, die angesammelten Gelder so schnell wie möglich „kleingärtnerischen Zwecken“ zuzuführen.
 
Nicht anders ist zu bewerten, dass im Finanzbericht offengelegt wurde, dass Beiträge aus dem Bereich öffentliche Lasten in Höhe von rund 250.000 € eingenommen werden, aber sich die Ausgaben auf rund 427.000 € belaufen.
Der SLK schießt also eine Summe von 250.000 € (im Haushaltsvoranschlag 2018 zum ersten Mal überhaupt eingestellt) nach (schon im Jahre 2017 praktiziert), um damit die Kleingärtner für Zahlungen der öffentlichen Lasten pro Parzelle zu entlasten. Für eine Kleingartenfläche von 300 m² sind das 6 €/Jahr (Aussage Schatzmeisterin).
 
Das verwerfliche an dieser Sache ist: Der eigentliche Vertragspartner, nämlich der Kleingartenverein mit seinem Vorstand hat davon gar nichts!
Denn bei ihm sind das sogenannte Durchlaufposten!    
 
Wie aus den Ausführungen des Geschäftsführers zu entnehmen war, sind die plötzlich so genannten  „Rücklagekonten“  für öffentliche Lasten aber nicht durch Überzahlungen für öffentliche Lasten in früheren Jahren entstanden, sondern aus Mitteln die von den Vereinen erwirtschaftet wurden und an den SLK abgeführt wurden bzw. aus Zinserträgen und Zinseszinserträgen oder sogar aus früheren VKSK - Finanztöpfen.
 
Frage: Wieso ist der Stadtverband Leipzig berechtigt mit Finanzmitteln aus seinem Vermögen Kleingartenpächter zu unterstützen, welche gar nicht seine Vertragspartner sind?
 
Laut Satzung des SLK sind seine Zwecke und Aufgaben insbesondere für die Förderung der Kleingärtnerei, die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder, sowie der Förderung und den Erhalt des sozialen Status der Kleingärten und Kleingartenanlagen einzusetzen.   
 
Insofern stellt die sogenannte „Entlastung“ der Pächter der Kleingartenparzellen, die nicht Mitglied des SLK sind, sondern Vertragspartner des Vorstandes des jeweiligen Vereines sind, eine absolute Benachteiligung seiner Vertragspartner, nämlich der Vorstände der Kleingartenvereine dar.
Es ist also u.a. so, dass auch derjenige Kleingartenpächter vom SLK entlastet wird, der möglicher weise eine mangelnde kleingärtnerische Nutzung auf seiner Pachtfläche duldet.
Dem Kleingartenverein, der, vertreten durch seinen Vorstand, die kleingärtnerische Nutzung durchsetzten soll, werden dafür finanzielle Mittel entzogen bzw. vom SLK nicht bereitgestellt.
 
Frage: Oder stellt der SLK seinen Vereinen Finanzmittel zur Verfügung um die Reglungen des Bundeskleingartengesetztes sowie der Kleingartenordnungen gegen Kleingartenpächter mit mangelnder kleingärtnerischer Nutzung durch zusetzen?
 
Wenn schon Gelder im Verband übrig sind, dann sind diese laut Satzung des SLK der Förderung der Kleingärtnerei zuzuführen sowie der Vertretung der Interessen seiner Mitglieder.
 
Am Beispiel des sogenannten „Rücklagefond für öffentliche Lasten“ , wann wurde dieser eigentlich und von wem beschlossen, zeigt sich, dass Finanzmittel des SLK verbrannt werden, und seit der MV vom 16.11.2017 nunmehr auch öffentlich!
 
Sollte sich der Vorstand des SLK mit der von ihm zur Zeit praktizierten Umschichtung von Verbandsgeldern auf einen Beschluss der MV berufen, dann ist zu prüfen, ob dieser Beschluss Satzungswidrig ist und deshalb  sofort zu revidieren ist!
 
Der SLK hat diese Mittel zur Erhaltung und Förderung von Kleingartenanlagen einzusetzen wie es eindeutig in der Satzung vorgesehen ist!
 
Bei der Bekanntgabe des ungeahnten hohen Kontostandes des SLK müsste eigentlich jedes Verbandsmitglied aufmerksam werden und endlich Strategien vom SLK und auch von dessen über- geordneten Verbänden verlangen und auch einfordern!
So unter anderem, wie in den nächsten Jahren das Kleingartenwesen attraktiver gestaltet werden kann, um Leerständen zu begegnen und Leerstände abzubauen.
 
Zurzeit ist es leider nur so, dass gebetsmühlenhaft angebliche Unzulänglichkeiten im Sinne der  kleingärtnerischen Nutzung  in verschiedenen KGA  drohend genannt werden.
Viele KGA sind oftmals finanziell gar nicht in der Lage, letztendlich Prozesse gegen etwaige „Sünder“ zu führen, um die angeblich fehlende kleingärnerische Nutzung durchzusetzen.
 
Der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner ließ es sich nicht nehmen, sich während seiner Rede auch noch über neu gegründete Gartenparteien aus zulassen.
Nach seiner Auffassung seien deren Ziele das Ende des Kleingartenwesens in Deutschland.
 
Obwohl er vorher in seinen Ausführungen die Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) nicht als besonders gut darstellte, scheint es ihm nicht in den Sinn zu kommen, wie wichtig es in Zukunft sein wird, dass direkte Vertreter des Kleingärtners in den Parlamenten sitzen sollten, um deren spezifischen Interessen direkt und aktiv zu vertreten.
 
Das Beispiel Stadtverband Leipzig der Kleingärtner zeigt, wie wichtig es ist, z.B. auch die Arbeit von übergeordneten Verbänden gründlicher zu hinterfragen.
 
Da kann man nur rufen: Kleingärtner aller Vereine, wählt eure Vertreter in die Parlamente von Stadt und Land!
 
Wählt eure Garten–Partei in die Parlamente!
 
 
t.p.                          


Mitgliedervesammlungen des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V.
Hier einige Auszüge aus den Berichten zu MV des SLK in den vergangenen Jahren, bis hin zur letzten MV 2017.
Die kompletten Berichte sind nachzulesen, auf der Homepage des SLK unter:
„Geschichte des Verbandes“

SLK Mitgliederversammlung 2012:
 
....legte die Schatzmeisterin und Geschäftsstellenleiterin des SLK Martina Dilßner ausführlich Rechenschaft über die Finanzen und deren Verwendungszwecke ab. Marlies Ehrke bescheinigte im Bericht der Kassen- und Buchprüfer der Leitung des SLK ein solides und vorausschauendes Wirtschaften und empfahl die Entlastung des Vorstandes. Die Anwesenden stimmten dem anschließend einstimmig zu.
 
SLK Mitgliederversammlung 2013:
 
Im anschließenden Finanzbericht, vorgetragen von Schatzmeisterin und SLK-Geschäftsstellenleiterin Martina Dilßner, wurde die solide Finanzarbeit des Verbandes verdeutlicht, welche von Marlies Ehrke im Bericht der Revisionskommission danach bestätigt werden konnte und den Vorstand für seine fundierte Tätigkeit entlastet.
 
SLK Mitgliederversammlung 2014:
 
…erläuterte Martina Dilßner, Leiterin der Geschäftsstelle und Schatzmeisterin des SLK die finanzielle Arbeit des SLK. Die Anwesenden konnten die Nennung der einzelnen Positionen auf einer Videoleinwand parallel dazu exakt verfolgen. In ihrem Bericht der Revisionskommission verwies Marlies Ehrke auf das fundierte Agieren bei der Verwendung der finanziellen Mittel seitens des SLK. Die Delegierten stimmten der Entlastung des SLK-Vorstandes für den Berichtszeitraum zu.
 
SLK Mitgliederversammlung 2015:
 
Schatzmeisterin Martina Dilßner berichtete über eine solide Finanzarbeit im Berichtszeitraum. Das wurde mit dem Bericht der Kassenprüfer bestätigt. Die Mitgliederversammlung stimmte den Berichten zu und entlastete den Vorstand für den Berichtszeitraum.
 
SLK Mitgliederversammlung 2016:
 
Martina Dilßner, Schatzmeisterin des SLK, trug das Ergebnis der Finanzarbeit im vergangenen Berichtszeitraum vor. Ausführlich und verständlich erläuterte sie alle Schwerpunkte und Zusammenhänge. Per Beamer konnten die Vertreter aus den KGV die wichtigen Einzelposten mit Summen untersetzt auf der Projektionsfläche parallel dazu nachlesen. Anschließend analysierte Marlies Ehrke in ihrem Bericht der Revisionskommission, dass der SLK mit den finanziellen Mitteln solide, um- und weitsichtig wirtschaftet und empfahl den Delegierten die Entlastung des SLK-Vorstandes. Dem folgten die Anwesenden.

SLK Mitgliederversammlung 2017:
 
Robby Müller machte auch deutlich, dass beim SLK die dafür erforderlichen finanziellen Mittel vorhanden sind. In diesem Zusammenhang legte er dar, dass sich der Vorstand im Berichtszeitraum sehr umfassend mit seit mehreren Jahren zurückliegenden Problemen der Finanzarbeit im Verband ,“Altlasten“, beschäftigen musste und dabei auf bisher nicht bekannte Größenordnungen noch vorhandener verbandseigener Mittel gestoßen war. Sie wurden mit Hilfe des Finanzamtes, des Steuerberaters und entsprechender Fachanwälte legalisiert und stehen nun für die satzungsgemäße Verwendungen zur Verfügung.  
 
In den vorangegangenen Jahren, immer und immer wieder solides, vorausschauendes und fundiertes Agieren.
Und immer die gleiche Schatzmeisterin.
Aber jetzt im Jahre 2017, hoppla, auf einmal ist die Vergangenheit eine problembehaftete Altlast.
 
Und immer die gleiche Schatzmeisterin.
 
Denkt mal darüber nach!
 
Lest auch den ausführlichen Bericht über die MV 2017. Er stammt nicht vom Pressewart des SLK.
 
Euer h.g.





Tierhaltung im Kleingarten ?
                                … eigentlich nicht möglich!
Bei uns schon, wenn auch unfreiwillig.
 
So geschehen am Mittwoch den 19.07.2017. Am Nachmittag entdecken Gartenfreunde einen Vierbeiner in Nachbars-Garten.
 
„Nanu haben Die jetzt eine Ziege?“



Nein natürlich nicht. Die Pächter sind schnell informiert und auch ein paar Helfer gleich zur Stelle. Die vermeintliche Ziege ist ein Kamerunschaf, sehr scheu, flink und Zäune sind kein Hindernis.
Also nicht zu fangen das Tier. Da muss dein Freund und Helfer, die Polizei her. Aber das Schaf ist schneller als es die Polizei erlaubt!

Selbst mit einem Aufgebot von 5 Polizisten ist nichts zu machen.

Das Schaf darf also bleiben! Zumindest bis Morgen sagt die Polizei. Dann schicken wir Hilfe. Gesagt, getan, am nächsten Morgen kommt das Veterinäramt. Aber wer denkt nun ist alles Gut, der irrt sich. Denn auch das Amt ist machtlos. Das arme Schaf müsste zum fangen betäubt werden, doch der einzige der das darf ist in Urlaub. „Gut so !“ denkt sich das Schaf, „… es ist doch schön hier. Viele Parzellen und überall leckeres Gemüse!“

Also wünschen wir dem Schaf noch ein paar schöne Urlaubstage, dank den Behörden.
                                                                                              Der Vorstand

Ende gut Alles gut !

Nachdem es keiner fangen konnte und auch nicht herausgefunden werden konnte wo das Schaf herkam, hat das Veterinäramt einen Schafzüchter in der näheren Umgebung ausfindig gemacht. Dem gehörte das Schaf zwar nicht, aber er hat sich dem Tier angenommen. Für den qualifizierten Hobby-Schafzüchter René F. war es ein leichtes das Tier zu fangen und seiner kleinen Herde zuzuführen.



Nun hat es ein neues artgerechtes Zuhause.
 
Danke René !
Euer h.g.

 


Recht herzlichen Dank an die zahlreichen freiwilligen Helfer bei unserem Arbeitseinsatz am 1.Juli 2017 !!!


Euer Vorstand !


Kleingärtnerische Nutzung                                                                              25.06.2017

Das Bundeskleingartengesetz definiert den Kleingarten als Garten welcher durch den Nutzer zur nichtgewerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient.Es schweigt darüber, welcher Flächenanteil erforderlich ist um eine kleingärtnerische Nutzung zu erkennen. Das liegt offensichtlich daran, dass man das Gesetz, in Kraft getreten 1983,  zeitlos gestalten wollte.Doch wie immer im Leben, und mit der Zeit immer verstärkt, wird gestritten. So auch um die Kleingärten und wie man solche erkennt.
So kam es dann auch zu einem Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof mit der Aussage:
Kleingärtnerische Nutzung

 „…ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird. Besonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzellen, topographische Eigentümlichkeiten oder eine Bodenqualität, die den Anbau von Nutzpflanzen teilweise nicht zuläßt, können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen.“.

So das BGH Urteil vom 17. Juni 2004 - III ZR 281/03.

Gut und schön, nun haben wir ein Maß! Aber man sagt auch in dem Urteil dem Erholungswert nicht ab. Nun ist das Urteil auch schon wieder 13 Jahre alt und die wirtschaftliche Situation hat sich, weitgehend  dahin geändert, dass die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse heute keine Rolle mehr spielt. Frisches Gemüse aus dem Kleingarten und auch das Naschobst frisch vom Baum oder Strauch sind nach wie vor das Kennzeichen von Kleingärten. 
So soll und muss es auch bleiben, aber im vernünftigen Maß!

Schauen wir uns dabei Beispiele aus der heutigen Zeit an. Das Bild unten links stammt aus dem „Leipziger Gartenfreund“ Ausgabe 06/2017. Es wird vom Stadtverband kommentiert mit
-Parzelle gepflegt aber keine kleingärtnerische Nutzung-.

Das Foto wurde vom Gartenzaun in der Froschperspektive aufgenommen, wodurch der Eindruck entsteht, es ist nur Rasen zu sehen. Doch beim genaueren hinschauen, Bild rechts, sieht man Hochbeete, sehr gepflegt. Da wo die beiden rechten Hochbeete zusehen sind, standen bis vor zwei Jahren noch 10 bis 12 Meter hohe Tannen. Die Tannen wurden vom Pächter entfernt nach dem er bei einer Begehung durch den Stadtverband dafür unter Kritik geraten ist. Dabei ist anzumerken, dass der Pächter selbst jahrzehntelang ehrenamtlich im Vorstand des Vereins tätig war und auch zeitweise als Vorsitzender des Vereins.



Mit der Beurteilung seiner Parzelle in der Gartenzeitung fühlt sich der Pächter vom Stadtverband regelrecht in den A…. getreten.
Dazu ist noch anzumerken, dass der Pächter 75 Jahre alt und alleinstehend ist.
 
Das nächste Bild zeigt eine Parzelle im Mai 2017.  Die Bewertung vom Stadtverband bei der Begehung war:  „Ein bisschen viel Wiese Gartenfreund …  „
 


Was soll man dazu sagen?
Beide Parzellen sind beim Vorstand des Vereins voller Lob!
 
Worum geht es eigentlich dem Stadtverband der Leipziger Kleingärtner e.V. ?
 
Lasst uns Obst und Gemüse anbauen zeitgemäß nach  unseren Wünschen und Bedarf und den Erholungswert unserer Kleingärten nicht vernachlässigen.
 
Wir, die Gärtnervereinigung „Wir bleiben“ und auch viele Vorstände von Kleingartenvereinen, fordern einfach nur:
 
Eine kleingärtnerische Nutzung ist anzunehmen, wenn die pflegende Hand des Kleingärtners zu erkennen ist und eine gewisse Vielfalt von Obst, Gemüse und Blumen nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kleingärtners vorhanden ist. 
 
Dies liegt im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes und erfordert keine Flächenanteil-Regelung.
 
Euer h.g

.


zurueck
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